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Kommission für augenärztliche Weiter- und Fortbildung

Information für BVA/DOG Mitglieder

Weitergabe Ihrer Fortbildungspunkte bei zertifizierten Veranstaltungen durch die Kommission für die Augenärztliche Fortbildung sowie Handhabung der EFN-Aufkleber

Punktekonto:
  • Einige (Landes)-Ärztekammern bieten die Möglichkeit den aktuellen Kontenstand über einen Internetzugang abzufragen (bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre zuständige Kammer).
    Die Meldung Ihrer Fortbildungspunkte erfolgt durch den Veranstalter, wenn Sie Ihren EFN-Aufkleber auf den ausgelegten Teilnehmerlisten aufgeklebt haben. Die Meldung der erworbenen Fortbildungspunkte an die Landesärztekammern erfolgt im Anschluss an die Veranstaltungen auf elektronischem Wege (EIV).
  • Fortbildungen im Ausland: Im Ausland durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen werden von den Landesärztekammern anerkannt, wenn sie den Voraussetzungen der Fortbildungsordnung ihrem Wesen nach entsprechen. Die Notwendigkeit einer vorherigen Anerkennung kann entfallen. Die Ärztin oder der Arzt müssen einen Nachweis über die Art der Fortbildung führen, der es gestattet, die Einhaltung der CME-Kriterien zu prüfen.
    Wenn Sie Probleme mit der Anerkennung durch die zuständige Landesärztekammer haben, können Sie sich an unsere BVA-DOG-Kommission wenden.
  • Die festgelegte Anzahl von max. 10 CME-Punkten pro Jahr für das Selbststudium durch Fachzeitschriften/Bücher erhalten Sie von den Kammern automatisch ohne Nachweis.
Handhabung des EFN-Aufklebers

Der EFN-Aufkleber identifiziert Sie als Teilnehmer der Fortbildungen und ermöglicht die Gutschrift der Fortbildungspunkte für die von Ihnen besuchte Veranstaltung auf Ihr persönliches Punktekonto bei Ihrer Ärztekammer.

Nehmen Sie bitte unbedingt auf jede Fortbildungsveranstaltung eine hinreichende Anzahl EFN-Aufkleber mit!

Die EFN-Aufkleber können Sie bei der für Sie zuständigen Ärztekammer bestellen.

Falls Sie Ihren EFN-Aufkleber vergessen haben, können Sie die Kopie der vom ärztlichen Kursleiter unterschriebenen Teilnahmebescheinigung an die zuständige Ärztekammer weiterleiten.

Die Erfassung Ihrer EFN-Barcode-Nummern ist nur möglich, wenn die Aufkleber auf den entsprechenden Teilnehmerlisten angebracht sind. Teilnehmerlisten mit Namensangaben ohne EFN können dem ElV-System nicht gemeldet werden. Dann müssen Sie eine Kopie der Teilnahmebescheinigung bei der Landesärztekammer einreichen, damit Ihnen die Punkte gutgeschrieben werden.

Veröffentlichung der Fortbildungsveranstaltungen

Sämtliche Veranstaltungen, die von der Kommission für die Augenärztliche Fortbildung zertifiziert wurden, erscheinen auf der Homepage in unserem Fortbildungskalender. Hier finden Sie auch die Punktebewertung der einzelnen Veranstaltungen. Fortbildungen, die der Kommission für den Fortbildungskalender gemeldet wurden, können ebenfalls im Fortbildungskalender aufgeführt werden, die Angabe der Fortbildungspunkte entfällt jedoch.

Unser Fortbildungskalender wird ständig aktualisiert, so dass Sie sich aus deutschen und internationalen Veranstaltungen über die für Sie geeigneten Fortbildungen informieren können.

Zusätzlich finden Sie eine Vorschau der Fortbildungen auch in unserer Verbandszeitschrift „Der Augenarzt".